Der Weg zum Führerausweis der Kategorie A

Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.

Voraussetzungen:

 

Mindestalter: 18 Jahre 

 

Weitere Voraussetzung:

Für Bewerber, welche die Kat. A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*: nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.

 

*sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden.

 

Für Bewerber, welche die Kat. A35KW nach dem 01.01.2021 erworben haben: nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden. Die praktische Prüfung ist erforderlich.

 

Vorgehen:

Nothelferkurs: ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.

 

Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein.

 

Gesuchsformular: ausfüllen und einreichen (Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises der Kategorie: / vom Wohnsitzkanton)

 

Basistheorieprüfung:  Keine

Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. B, B1, A35kW oder A1.



Erhalt des Lernfahrausweises: Gültigkeit: 12 Monate

Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. A35kW oder A1.

 

Grundschulung: keine

Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. A35kW oder A1.

 

 

Verkehrskunde 

Ausbildung durch Fahrlehrer

 

Praktische Führerprüfung

 

 

Erhalt des Führerausweises Kat. A