Der Weg zum Führerausweis der Kategorie A
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre
Weitere Voraussetzung:
Für Bewerber, welche die Kat. A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*: nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.
*sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden.
Für Bewerber, welche die Kat. A35KW nach dem 01.01.2021 erworben haben: nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden. Die praktische Prüfung ist erforderlich.
Vorgehen:
Nothelferkurs: ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein.
Gesuchsformular: ausfüllen und einreichen (Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises der Kategorie: / vom Wohnsitzkanton)
Basistheorieprüfung: Keine
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. B, B1, A35kW oder A1.
Erhalt des Lernfahrausweises: Gültigkeit: 12 Monate
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. A35kW oder A1.
Grundschulung: keine
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. A35kW oder A1.
Verkehrskunde
Ausbildung durch Fahrlehrer
Praktische Führerprüfung
Erhalt des Führerausweises Kat. A