Der Weg zum Führerausweis der Kategorie A1
Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 15/16 Jahre
15 J.: Motorräder mit einem Hubraum bis 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie 45km/h.
16 J.: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW).
Vorgehen:
Nothelferkurs: ausgenommen Inh. Kat. B oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein.
Gesuchsformular: ausfüllen und einreichen (Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises der Kategorie: / vom Wohnsitzkanton)
Basistheorieprüfung: ausgenommen Inh. Kat. B oder B1
Erhalt des Lernfahrausweises: Gültigkeit: 4 Monate
Grundschulung: 12 Lektionen, Lernfahrausweis wird 12 Monate verlängert.
Verkehrskunde
Ausbildung durch Fahrlehrer
Praktische Führerprüfung
Erhalt des Führerausweises Kat. A1