Der Weg zum Führerausweis der Kategorie C

Kategorie C

Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.

 

Voraussetzungen:

Mindestalter: 18 Jahre

Erforderliche Kategorie: B

 

Vorgehen:

 

Sehtest: kein zusätzlicher Sehtest notwendig falls nicht älter als 24 Monate.

 

Gesuchsformular: ausfüllen und einreichen (Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises der Kategorie: / vom Wohnsitzkanton)

 

Vertrauensärztliche Untersuchung: eine Untersuchung ist erforderlich.

 

Zusatztheorieprüfung: ja


Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate

 

Ausbildung durch Fahrleher

 

Praktische Führerprüfung

 

 

Erhalt des Führerausweise Kat. C

 


CZV - die Chauffeurzulassungsverordnung: Sofern Sie mit den Kategorien C, C1, D, D1 Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport oder den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.

Zusätzliche Berechtigungen: B, B1, C1, D1*, F, G, M
* Mindestalter 21, Fahrpraxis: Während einem Jahr regelmässig klaglos Kategorie B, wird nur auf Gesuch hin erteilt.

 

Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis C zum Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen sowie von Fahrzeugen der Kategorie D, der Unterkategorie D1 und Trolleybussen sofern diese Fahrzeuge leer sind oder der Fahrzeugführer Personen mitführt, die für die Feststellung von Mängeln, die Überprüfung von Reparaturen sowie die Durchführung von amtlichen Fahrzeugprüfungen erforderlich sind.