Der Weg zum Führerausweis der Kategorie C1
Kategorie C1
Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.
Wird die Prüfung mit einem Feuerwehrmotorwagen von mehr als 7500 kg oder einem Fahrschullastwagen der Kat. C absolviert, dürfen Feuerwehrmotorwagen unabhängig von der Platzzahl mit einem
Betriebsgewicht von mehr als 7500 kg gefahren werden. Im Ausweis wird zusätzlich Code 118 eingetragen.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorie: B
Vorgehen:
Sehtest: kein zusätzlicher Sehtest notwendig falls nicht älter als 24 Monate.
Gesuchsformular: ausfüllen und einreichen (Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises der Kategorie: / vom Wohnsitzkanton)
Vertrauensärztliche Untersuchung: eine Untersuchung ist erforderlich.
Zusatztheorieprüfung: ja
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Ausbildung durch Fahrleher
Praktische Führerprüfung
Erhalt des Führerausweise Kat. C1 oder C1 118
CZV - die Chauffeurzulassungsverordnung: Sofern Sie mit den Kategorien C, C1, D, D1 Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den
Fähigkeitsausweis für den Personentransport oder den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.
Zusätzliche BerechtigungenB, B1, D1*, F, G, M
* Mindestalter 21, Fahrpraxis: Während einem Jahr regelmässig klaglos Kategorie B, wird nur auf Gesuch hin erteilt