Der Weg zum Führerausweis der Kategorie D
Kategorie D
Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorie: B
Vorgehen:
Sehtest: kein zusätzlicher Sehtest notwendig falls nicht älter als 24 Monate.
Gesuchsformular: ausfüllen und einreichen (Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises der Kategorie: / vom Wohnsitzkanton)
Vertrauensärztliche Untersuchung: eine Untersuchung ist erforderlich.
Zusatztheorieprüfung: ja
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Ausbildung durch Fahrleher
Praktische Führerprüfung
Erhalt des Führerausweise Kat. D
Mindestausbildung:
Ist bei einem Fahrlehrer zu absolvieren.
Die Mindestausbildung umfasst für Bewerber, die:
a. den Führerausweis der Kategorie B, C1 oder D1 besitzen: 52 Fahrlektionen à mindestens 45 Minuten;
b. den Führerausweis der Kategorie C besitzen: 24 Fahrlektionen à mindestens 45 Minuten;
c. den Führerausweis der Kategorie D beschränkt auf Linienverkehr besitzen: 12 Fahrlektionen à mindestens 45 Minuten.
Fahrpraxis: Nachweis, dass während eines Jahres regelmässig Motorwagen der Kategorie C oder Trolleybusse geführt wurden, wird von der Mindestausbildung befreit.