Der Weg zum Führerausweis der Kategorie A
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.
Voraussetzungen
Mindesalter
18 Jahre
Weitere Voraussetzung
Für Bewerber, welche die Kat. A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*: nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.
*sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden.
Für Bewerber, welche die Kat. A35KW nach dem 01.01.2021 erworben haben: nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden. Die praktische Prüfung ist erforderlich.
Vorgehen
Sehtest
Darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein.
Gesuchsformular
Ausfüllen und einreichen (Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises der Kategorie: / vom Wohnsitzkanton)
Basistheorieprüfung
Keine
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. B, B1, A35kW oder A1.
Erhalt des Lernfahrausweises
Gültigkeit: 12 Monate
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. A35kW oder A1.
Grundschulung
Grundschulung: keine
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. A35kW oder A1.