Der Weg zum Führerausweis der Kategorie A

Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.

Kategorie A

Voraussetzungen

Mindesalter

18 Jahre

Weitere Voraussetzung

Für Bewerber, welche die Kat. A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*: nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.

*sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden.

Für Bewerber, welche die Kat. A35KW nach dem 01.01.2021 erworben haben: nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden. Die praktische Prüfung ist erforderlich.

Vorgehen

Sehtest

Darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein.

Gesuchsformular

Ausfüllen und einreichen (Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises der Kategorie: / vom Wohnsitzkanton)

Basistheorieprüfung

Keine
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. B, B1, A35kW oder A1.

Erhalt des Lernfahrausweises

Gültigkeit: 12 Monate
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. A35kW oder A1.

Grundschulung

Grundschulung: keine
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. A35kW oder A1.

Ausbildung durch Fahrlehrer

Praktische Führerprüfung

Erhalt des Führerausweises Kat. A