Der Weg zum Führerausweis der Kategorie B
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz;
mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden;
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Voraussetzungen
Mindesalter
17 Jahre
Details
Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten.
Dies gilt nicht für Personen, die den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 31.12.2020 erworben haben.
Übergangsrecht: Wer im Jahr 2021 das 18. Altersjahr vollendet und den Lernfahrausweis der Kategorie B in diesem Jahr erwirbt, wird ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Führerprüfung zugelassen, auch wenn er den Lernfahrausweis noch nicht während eines Jahres besitzt.
Vorgehen
Sehtest
Darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein.
Gesuchsformular
Ausfüllen und einreichen (Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises der Kategorie: / vom Wohnsitzkanton)
Basistheorieprüfung
Ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1
Erhalt des Lernfahrausweises
Gültigkeit: 24 Monate
Grundschulung
Grundschulung: keine
Ausnahme: Direkteinsteiger ohne Kat. A35kW oder A1.