Der Weg zum Führerausweis der Kategorie C1
Motorwagen – ausgenommen jene der Kategorie D – mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.
Wird die Prüfung mit einem Feuerwehrmotorwagen von mehr als 7500 kg oder einem Fahrschullastwagen der Kat. C absolviert, dürfen Feuerwehrmotorwagen unabhängig von der Platzzahl mit einem Betriebsgewicht von mehr als 7500 kg gefahren werden. Im Ausweis wird zusätzlich Code 118 eingetragen.
Voraussetzungen
Mindestalter
18 Jahre
Erforderliche Kategorie
Kat. B
Vorgehen
Vertrauensärztliche Untersuchung
Eine Untersuchung ist erforderlich
Sehtest
Darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein.
Gesuchsformular
Ausfüllen und einreichen (Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises der Kategorie: / vom Wohnsitzkanton)
Zusatztheorieprüfung
Ja
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate
Ausbildung durch Fahrlehrer
Praktische Führerprüfung
Erhalt des Führerausweises Kat. C1 oder C1 118
Infos
Zusatz
CZV – die Chauffeurzulassungsverordnung: Sofern Sie mit den Kategorien C, C1, D, D1 Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport oder den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.
Zusätzliche Berechtigungen
B, B1, D1*, F, G, M
* Mindestalter 21, Fahrpraxis: Während einem Jahr regelmässig klaglos Kategorie B, wird nur auf Gesuch hin erteilt