BPT Berufmässiger Personentransport

Kat Berufsmäßiger Personentransport

Voraussetzungen

Klaglose Fahrpraxis

Ein Jahr klaglose Fahrpraxis der jeweiligen oder einer höheren Kategorie.Beispiel:

Berufsmässiger Personentransport für die Kategorie B kann deshalb frühestens mit 19 Jahren erworben werden, da 1 Jahr Fahrpraxis mit Kategorie B notwendig ist.

Vorgehen

Vertrauensärztliche Untersuchung

Eine Untersuchung ist erforderlich

Sehtest

Darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein.

Gesuchsformular

Ausfüllen und einreichen (Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises der Kategorie: / vom Wohnsitzkanton)

Zusatztheorieprüfung

  • ja, für Taxi (Kat. B 121)
  • nein, für Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporte, Ambulanzen (Kat. B 122)

Ausbildung durch Fahrlehrer

Praktische Führerprüfung

Erhalt des Führerausweises Kat. B 121 oder 122

Infos

Zusatz

Dem Inhaber des Führerausweises der Kategorien C oder C1 wird auf Gesuch hin und sofern er während mindestens eines Jahres vor Einreichung des Gesuches mit einem Motorfahrzeug eine klaglose Fahrpraxis ausweisen kann die Bewilligung 121 zum berufsmässigen Personentransport ohne weitere Prüfung erteilt.


Der Inhaber der Kategorie C1 muss die Zusatztheorieprüfung bestanden haben. Inhabern eines Führerausweises der Kategorien D oder D1 wird die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport ohne weitere Prüfung erteilt.

Wichtig!

Führerausweisinhaber mit Ausweis in Kreditkartenformat, welche die Kategorie D1 3,5t; 106 aufgrund des blauen Führerausweises der Kategorie B erhalten haben, müssen für die Berechtigung BPT 121 und 122 eine entsprechende Prüfung ablegen.